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Verstöße & Sanktionen

Für Unternehmer gelten Rechenschaftspflichten:

  • Basis der Rechenschaftspflicht sind das Verarbeitungsverzeichnis, früher Verfahrensverzeichnis und bei einer Website die Datenschutzerklärung nach DSGVO.
  • Zweites wichtiges Dokument nach 35 Abs. 3 a-c DSGVO ist die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Drittes Element der Rechenschaftspflicht sind:
    Verträge mit den Auftragsverarbeitern
  • Viertes Element der Rechenschaftspflicht: Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten und Meldung an die Behörde.

  • Fünftes Element der Rechenschaftspflicht: Schulung der Mitarbeiter.

Sanktionen der Aufsichtsbehörde:

Zuständig: Die Landesdatenschutzbehörde, Rechtsweg: Verwaltungsgericht
  • Verhängung von Bußgeldern
  • Auskunftspflicht des Unternehmens (§ 40 BDSG neu)
  • Darf jederzeit das Grundstück und die Geschäftsräume betreten
  • Darf den Betroffenen unterrichten
  • Bei Verstoß: Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft
  • Informiert Gewerbeaufsicht
  • Bußgeldhöhe (Art 83 DSGVO) : bis zu 2% oder 4% des Jahresumsatzes
  • Weitgefasster Unternehmensbegriff (Art 4, Abs. 18 DSGVO)
  • Zukunft: Prüfressourcen der Behörde werden durch Akkreditierungsverfahren deutlich ausgebaut

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Dann melden Sie sich gerne bei Werner Michael

Telefon 0421 3349980 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.